Platzordnung

  1. Die Tennisplätze dürfen nur von ordentlichen Mitgliedern des TC Reichenfels benützt werden, die auch den Mitgliedsbeitrag für die Saison bezahlt haben.
  2. Nichtmitglieder bzw. Gäste, die spielen möchten, haben eine Platzmiete von €10,00/Stunde und Platz zu entrichten, welche bei einem Vorstandsmitglied zu bezahlen ist. Der Platz wird auch von dem Vorstandsmitglied aufgesperrt. Nichtmitglieder bzw. Gäste, die mit einem Mitglied spielen, haben eine Platzmiete von €5,00/Stunde zu bezahlen. Standbeitragszahler gelten im Falle der Platzbenützung als Nichtmitglieder.
  3. Jedes Spiel darf frühestens zwei Tage vor dem Spieltermin im Belegungsplan eingetragen werden (dies gilt auch für Gäste). Gäste dürfen bis max. 17 Uhr und jugendliche Mitglieder bis max. 18 Uhr spielen. Werktags darf ab 18 Uhr nur eine Stunde eingetragen werden. Samstags und sonntags darf nur eine Spielstunde im Belegungsplan eingetragen werden. Außerdem ist es erlaubt werktags für Single bis 18 Uhr zwei Stunden hintereinander einzutragen.
  4. Ranglistenspiele können drei Tage vor Spieltermin im Belegungsplan eingetragen werden und sind mit „RL“ zu kennzeichnen. Ein Ranglistenspiel darf nicht eingetragen werden, wenn die nachfolgende Stunde belegt ist. Die max. Einschlagzeit beträgt 10 min. Ein begonnenes Ranglistenspiel kann in jedem Fall fertig gespielt werden.
  5. Der Tennisplatz darf nur mit Tennisschuhen (kein grobes Profil) betreten werden. Um ordentliche Tenniskleidung wird gebeten.
  6. Die Spielzeit auf den Plätzen beträgt 60 Minuten für Einzelspiel und 120 Minuten für Doppelspiel inklusive Platzpflege. Ein Weiterspielen nach Beendigung der Spielzeit ist nur dann gestattet, wenn keine anderen Mitglieder warten.
  7. Der Platz muss nach dem Spielen abgezogen werden. Wenn niemand mehr spielt, ist nach dem letzten Spiel die Tür abzusperren und das Flutlicht abzuschalten.
  8. Das Spielen bei Flutlicht ist bis längstens 22 Uhr gestattet.
  9. Das Spielen mit der Ballwurfmaschine ist Kindern und Jugendlichen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen erlaubt.
  10. Der Missbrauch von Schlüsseln für die Tennisanlage (u.a. Weitergabe an Nichtberechtigte) wird mit dem Entzug des Schlüssels geahndet.

 

Im Sinne der Sportlichkeit und um einen einwandfreien Tennisbetrieb zu gewährleisten bedankt sich der Vorstand für die Einhaltung der Platzordnung!